Wie hoch dürfen hecken sein
Wie hoch dürfen Hecken sein? Diese Frage stellen sich viele Menschen, die eine Hecke pflanzen möchten. Dabei spielen verschiedene Faktoren wie die Abstandsvorschriften zur Grundstücksgrenze und zu den Nachbarn eine Rolle. In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, jedoch wird oft eine maximale Höhe von zwei Metern empfohlen. Allerdings können die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Wichtig ist jedoch immer, dass die Hecke die Sicht des Nachbarn nicht beeinträchtigt und keine Bäume enthalten sind. Wir erklären Ihnen gerne alles, was Sie dazu wissen müssen.
Wie hoch dürfen Hecken sein?
Die Höhe von Hecken ist in Deutschland länderabhängig geregelt und variiert von Bundesland zu Bundesland. In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg gibt es keine Vorschriften bezüglich der Heckenhöhe. Allerdings sind sie im Nachbarschaftsgesetz und den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden sowie in den Paragrafen 903 bis 924 des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Landesbauordnung festgelegt.
Es gibt jedoch keine Behörde, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Wenn es um die erlaubte Heckenhöhe geht, empfiehlt es sich, den Gang zur örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu tätigen oder das Nachlesen entsprechender Broschüren der Justizministerien der Bundesländer zu empfehlen. Es ist auch angebracht, möglichst frühzeitig den betroffenen Nachbarn anzusprechen, um eine gütliche Einigung zu finden.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Abstand der Hecke zur Grundstücksgrenze. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom September 2020 dürfen Thujenhecken in der Nähe von Grundstücksgrenzen bis zu drei Meter hoch wachsen. In Bayern dürfen Bäume, Sträucher oder Hecken, die höher als zwei Meter sind, und deren Grenzabstand weniger als zwei Meter beträgt, entfernt werden.
Es ist empfehlenswert, eine Verständigung mit den Nachbarn zur zulässigen Höhe und Abstand von Hecken in Betracht zu ziehen, bevor die gesetzlichen Höchstmaße umgesetzt werden.
Die Höhe von Hecken in Deutschland variiert von Bundesland zu Bundesland und ist nicht einheitlich geregelt. Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben keine Vorschriften bezüglich der Heckenhöhe. In anderen Bundesländern sind sie im Nachbarschaftsgesetz und den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden sowie in den Paragrafen 903 bis 924 des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Landesbauordnung festgelegt. Es gibt keine Behörde, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Um die erlaubte Heckenhöhe zu erfahren, sollte man sich an die örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden oder die entsprechenden Broschüren der Justizministerien der Bundesländer lesen. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig den betroffenen Nachbarn anzusprechen, um eine gütliche Einigung zu finden. Wenn es nur eine mündliche Absprache gibt, sollte man eine schriftliche Fixierung vornehmen. Plant man eine Hecke in der Nähe von Grundstücksgrenzen, ist zu beachten, dass Thujenhecken bis zu drei Meter hoch wachsen dürfen, wenn es nicht anders geregelt ist. In manchen Bundesländern dürfen Bäume, Sträucher oder Hecken entfernt werden, wenn sie höher als zwei Meter sind und der Grenzabstand weniger als zwei Meter beträgt.
Die Höhe von Hecken ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg gibt es keine Vorschriften bezüglich der Heckenhöhe. In anderen Bundesländern sind sie im Nachbarschaftsgesetz, den Ortssatzungen und der Landesbauordnung festgelegt. Bevor Sie Ihre Hecke planen oder sich für eine bestimmte Höhe entscheiden, sollten Sie unbedingt die aktuellen Regelungen in Ihrer lokalen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder den Broschüren der Justizministerien der Bundesländer nachlesen, um auf dem neuesten Stand zu sein. Im Falle von mündlichen Absprachen ist es ratsam, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung der Höhenvorgaben kann ein betroffener Nachbar verlangen, dass die Hecke zurückgeschnitten wird. Eine gütliche Einigung mit den Nachbarn sollte bevorzugt werden, um unnötige rechtliche Schritte zu vermeiden.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom September 2020 sind Thujenhecken in der Nähe von Grundstücksgrenzen bis zu drei Meter erlaubt. Die Höhe von Hecken ist jedoch in jedem Bundesland anders geregelt und variiert von Bundesland zu Bundesland. Während in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg keine Vorschriften zur Heckenhöhe bestehen, werden sie anderswo in den Nachbarschaftsgesetzen, Ortssatzungen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Landesbauordnung festgelegt. Es ist jedoch keine Behörde verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln. Es wird empfohlen, die örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu kontaktieren oder entsprechende Broschüren der Justizministerien der Länder zu lesen, um die erlaubte Heckenhöhe zu erfahren. Zudem kann es hilfreich sein, eine schriftliche Absprache mit dem Nachbarn festzuhalten, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. In Bayern sind Bäume, Sträucher oder Hecken, die höher als zwei Meter sind und deren Grenzabstand weniger als zwei Meter beträgt, entfernungsfähig.
Die zulässige Höhe von Bäumen, Hecken und Sträuchern auf Grundstücken variiert je nach Bundesland in Deutschland. Während in einigen Ländern wie Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern keine festen Vorschriften bezüglich der Heckenhöhe bestehen, sind diese in anderen Ländern genauer definiert und in Gesetzen wie dem Nachbarschaftsgesetz oder den Ortssatzungen der Gemeinden niedergelegt. Es gibt jedoch keine Behörde, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Daher ist es ratsam, bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachzufragen oder entsprechende Broschüren der Justizministerien der Bundesländer zu konsultieren, um sich über die erlaubte Heckenhöhe zu informieren.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom September 2020 besagt, dass Thujenhecken in der Nähe von Grundstücksgrenzen bis zu drei Meter hoch wachsen dürfen. Es bleibt jedoch jedem Bundesland überlassen, die zulässige Höhe von Pflanzen an der Grundstücksgrenze festzulegen. So dürfen in Bayern Bäume, Sträucher oder Hecken, deren Grenzabstand weniger als zwei Meter beträgt und höher als zwei Meter sind, entfernt werden. Bei Überschreitung der zulässigen Höhe kann der Nachbar verlangen, dass der Grundstückseigentümer das Zurückschneiden von Oktober bis März durchführt, um das Wachstum nicht zu beeinträchtigen. Eine Verständigung mit dem Nachbar zur zulässigen Höhe sollte jedoch in Erwägung gezogen werden.
Die zulässige Heckenhöhe ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und variiert je nach Bundesland. Es wird empfohlen, sich an die örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu wenden, um die erlaubte Höhe zu erfahren. Es ist auch ratsam, sich mit den Nachbarn zu einigen, bevor die gesetzlichen Höchstmaße überschritten werden. Denn der Nachbar kann verlangen, dass der Grundstückseigentümer die Hecke zurückschneidet, wenn die Höhe überschritten wird. Allerdings kann dies nur von Oktober bis März erfolgen, um das Wachstum nicht zu beeinträchtigen.